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Industriestr. 16, 44577 Castrop-Rauxel

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von 360° LAECKER

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen von

360° LAECKER – Inhaber Andreas Kretzschmann
Industriestr. 16
44577 Castrop-Rauxel

nachfolgend „360° LAECKER“ genannt.

  1. Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl für öffentlich angebotene und einzeln buchbare Veranstaltungen als auch für individuell vereinbarte private Gruppenveranstaltungen und Veranstaltungen für Unternehmen.

  2. Soweit für individuell vereinbarte Veranstaltungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese individuellen Vereinbarungen den nachfolgenden Teilnahmebedingungen vor.


§ 2 Öffentlich buchbare Veranstaltungen

1. Buchung und Vertragsschluss

Öffentlich angebotene Grillkurse, BBQ-Erlebnisse, Tastings und sonstige Veranstaltungen können insbesondere über den Onlineshop von 360° LAECKER gebucht werden.

Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung dar.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch 360° LAECKER bzw. mit der entsprechenden Buchungs- oder Auftragsbestätigung zustande.

Die Durchführung einzelner Veranstaltungen kann vom Erreichen einer im jeweiligen Angebot vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.

2. Preise und Zahlung

Die bei öffentlich angebotenen Veranstaltungen angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt über die bei der Buchung angebotenen Zahlungsarten.

Die Teilnahme setzt grundsätzlich die vollständige Bezahlung des Veranstaltungspreises voraus.

3. Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer

Die Buchung eines bestimmten Veranstaltungstermins ist verbindlich.

Eine Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin durch den Teilnehmer ist nicht möglich.

Eine Nichtteilnahme entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Veranstaltungspreises.

4. Ersatzperson

Der gebuchte Platz kann auf eine andere Person übertragen werden.

Die Stellung einer Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn grundsätzlich kostenfrei möglich.

360° LAECKER sollte über den Wechsel möglichst vor der Veranstaltung informiert werden.

Soweit für die Ersatzperson Allergien, Unverträglichkeiten oder andere für die Durchführung der Veranstaltung relevante Besonderheiten bestehen, sind diese rechtzeitig mitzuteilen.


§ 3 Individuell vereinbarte private Veranstaltungen

1. Angebot und Vertragsschluss

Für individuell angefragte private Gruppenveranstaltungen erstellt 360° LAECKER in der Regel ein individuelles Angebot.

Soweit das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, ist es freibleibend.

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch 360° LAECKER zustande.

Der vereinbarte Veranstaltungstermin wird mit Zustandekommen des Vertrages verbindlich für den Auftraggeber reserviert.

2. Preise

Bei individuellen Angeboten an private Auftraggeber bzw. Verbraucher werden sämtliche Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

3. Rechnungsstellung und Zahlung

Mit der Auftragsbestätigung wird der vereinbarte Gesamtpreis zu 100 % in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

Liegt der Veranstaltungstermin weniger als 7 Kalendertage nach Vertragsschluss, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

Eine Anzahlung oder Teilzahlung erfolgt nur, wenn dies im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Teilnehmerzahl

Die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl bzw. ein dort vereinbarter Mindest- oder Pauschalpreis ist Grundlage der Abrechnung.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach vorheriger Abstimmung und abhängig von der verfügbaren Kapazität möglich. Zusätzliche Teilnehmer werden entsprechend dem vereinbarten Preis zusätzlich berechnet.

Eine Verringerung der verbindlich gebuchten Teilnehmerzahl gilt hinsichtlich der entfallenden Teilnehmer als Teilstornierung.

Bei einem vereinbarten Pauschal- oder Mindestpreis führt eine geringere Teilnehmerzahl nicht zu einer Reduzierung dieses Preises.

5. Ersatzpersonen

Gebuchte Teilnehmer können grundsätzlich durch andere Personen ersetzt werden.

Der Austausch einer Person stellt keine Stornierung dar und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Soweit sich durch den Austausch besondere Anforderungen an Speisen oder die Durchführung ergeben, insbesondere aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten, sind diese möglichst frühzeitig mitzuteilen.

6. Stornierung der Veranstaltung

Eine Stornierung einer individuell vereinbarten Veranstaltung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei 360° LAECKER.

Bei einer Stornierung werden folgende Anteile des vereinbarten Veranstaltungspreises berechnet:

  • bis 31 Kalendertage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten

  • 30 bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 %

  • 14 bis 8 Kalendertage vor der Veranstaltung: 75 %

  • ab 7 Kalendertagen vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 90 %

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass 360° LAECKER durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

360° LAECKER bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit den anfallenden Stornokosten verrechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.

Soweit 360° LAECKER den frei gewordenen Veranstaltungstermin anderweitig zu wirtschaftlich vergleichbaren Bedingungen vergeben kann, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt.


§ 4 Individuell vereinbarte Veranstaltungen für Unternehmen / B2B

1. Geltungsbereich

Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für Veranstaltungen, bei denen der Vertrag mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen wird.

Hierzu zählen insbesondere Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Teamevents, Kundenveranstaltungen und sonstige geschäftlich veranlasste Gruppenveranstaltungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Für B2B-Veranstaltungen erstellt 360° LAECKER in der Regel ein individuelles Angebot.

Soweit das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, ist es freibleibend.

Nach Zusage des Auftraggebers erhält dieser eine Auftragsbestätigung.

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch 360° LAECKER zustande.

Der vereinbarte Veranstaltungstermin wird damit verbindlich reserviert.

3. Preise

Preise für B2B-Veranstaltungen werden grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.

Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Angebotes und der Auftragsbestätigung.

4. Rechnungsstellung und Zahlung

Mit der Auftragsbestätigung wird der vereinbarte Gesamtpreis zu 100 % in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

Liegt der Veranstaltungstermin weniger als 7 Kalendertage nach Vertragsschluss, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5. Teilnehmerzahl und Ersatzpersonen

Für die vereinbarte Teilnehmerzahl, deren nachträgliche Änderung sowie den Austausch einzelner Teilnehmer gelten die Regelungen des § 3 entsprechend.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl führt nicht zu einer Reduzierung eines ausdrücklich vereinbarten Mindest- oder Pauschalpreises.

6. Stornierung

Für die Stornierung einer B2B-Veranstaltung gelten grundsätzlich folgende Stornokosten:

  • bis 31 Kalendertage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten

  • 30 bis 15 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 %

  • 14 bis 8 Kalendertage vor der Veranstaltung: 75 %

  • ab 7 Kalendertagen vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen: 90 %

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

360° LAECKER bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit den anfallenden Stornokosten verrechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.

Eine mögliche anderweitige Vergabe des Veranstaltungstermins wird angemessen berücksichtigt.


§ 5 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Leistungserbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies betrifft insbesondere Buchungen für Grillkurse, Tastings und sonstige Veranstaltungen zu einem konkret vereinbarten Termin.

Die Buchung ist daher mit Vertragsschluss verbindlich.


§ 6 Änderungen des Veranstaltungsablaufs

360° LAECKER behält sich angemessene Änderungen des Veranstaltungsablaufs, einzelner Speisen, Zutaten, Produkte, Getränke, Geräte oder Zubereitungsarten vor, soweit dies organisatorisch oder aufgrund der Verfügbarkeit erforderlich ist.

Dabei wird darauf geachtet, dass Charakter, Qualität und Gesamtwert der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Zeitangaben zur Veranstaltungsdauer sind Planwerte. Geringfügige zeitliche Abweichungen sind möglich.


§ 7 Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen

Allergien, Unverträglichkeiten und andere für die Zubereitung oder Teilnahme relevante Besonderheiten sind 360° LAECKER möglichst bereits bei der Buchung bzw. bei individuellen Veranstaltungen rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.

Ob und in welchem Umfang besondere Ernährungsanforderungen berücksichtigt werden können, hängt von der jeweiligen Veranstaltung und den betrieblichen Möglichkeiten ab.

Kurzfristig mitgeteilte besondere Anforderungen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.


§ 8 Absage oder Verschiebung durch 360° LAECKER

360° LAECKER kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,

  • kurzfristigem krankheitsbedingtem Ausfall einer für die Durchführung wesentlichen Person,

  • höherer Gewalt oder

  • sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.

Soweit eine öffentlich angebotene Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird, informiert 360° LAECKER die gebuchten Teilnehmer so früh wie möglich.

Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Veranstaltung vollständig zurückerstattet.

Alternativ kann der Kunde auf eigenen Wunsch einen Ersatztermin wählen oder den gezahlten Betrag als Guthaben für eine andere Veranstaltung verwenden.

Ein Anspruch darauf, ausschließlich einen Ersatztermin oder ein Guthaben akzeptieren zu müssen, besteht nicht.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 9 Haftung

360° LAECKER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von 360° LAECKER, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet 360° LAECKER unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.


§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von 360° LAECKER ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von 360° LAECKER unter:

www.360laecker.de/Rechtliches/Datenschutz/


§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von 360° LAECKER.

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von 360° LAECKER als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.